Datenschutzordnung der Reitsportgemeinschaft Harrislee e.V.
Im Verein werden personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt sowohl unter Verwendung von automatisierten Datenverarbeitungsanlagen als auch in manueller Dokumentation. Der Verein unterliegt damit den Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie der ab 25. Mai 2018 geltenden EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO).
 
§1 Name und Anschrift des Verantwortlichen
 
Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung ist der Vorstand der Reitsportgemeinschaft Harrislee e.V., vertreten durch die 1. Vorsitzende Kirstin Rücker-Greve, Sonnenpark 10, 24955 Harrislee
 
§2 Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten
 
Die Reitsportgemeinschaft Harrislee e.V. ist nicht verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, da die Kerntätigkeiten der Reitsportgemeinschaft Harrislee e.V. nicht in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen besteht, welche aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs oder ihrer Zwecke eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung der betroffenen Person erforderlich macht oder die Kerntätigkeit in der Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten gem. Art. 9 DS-GVO oder von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten gem. Art. 10 DS-GVO besteht. Darüber hinaus sind weniger als 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt.
 
§3 Zweck und Rechtsgrundlage der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung
 
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist Art. 6, Abs. 1, lit. b) und lit. f) DSGVO.
 
Hauptzweck der Erhebung,Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten ist die Mitgliederbetreuung und -verwaltung, sowie die Verfolgung des Vereinsziels und die Erreichung des Vereinszwecks.
 
Für die Erhebung und Veröffentlichung weiterer personenbezogener Daten und für solche Daten, die in den Vereinspublikationen und/ oder Online-Medien veröffentlicht werden sollen, wird bei Bedarf eine schriftliche Einwilligungserklärung des Mitgliedes unter Beachtung des Art. 7 DSGVO eingeholt. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des Art 6 Abs. 1 lit a (Einwilligung). Dazu ist ein entsprechendes Formblatt des Vereins vom Mitglied zu unterschreiben. Die Entscheidung zur Erhebung weiterer personenbezogener Daten und deren Veröffentlichung trifft das Mitglied freiwillig. Das Einverständnis kann das Mitglied jederzeit , ohne nachteilige Folgen, mit Wirkung für die Zukunft in Textform gegenüber dem Vereinsvorstand widerrufen .
 
§4 Datenerhebung und -verarbeitung von Vereinsmitgliedern
 
Mit dem Beitritt des Mitglieds nimmt der Verein folgende Daten auf:
a) Vorname, Name
b) Adresse
c) Geburtsdatum
d) Bankverbindung
e) Telefonnummer/Faxnummer
f) E-Mail Adresse
g) Behinderungsgrad
h) Daten zu Schulbesuch, Studium, Ausbildung bei Mitgliedern ab 18 Jahren
 
Die Daten a) bis d) sind notwendige Pflichtangaben für die Mitgliederverwaltung. Hierauf wird im Mitgliedsantrag hingewiesen.                                     

Die Daten e) bis h) erfolgen ausschließlich freiwillig und im Fall der Daten g) bis h) nur zum Nachweis der Berechtigung eines verminderten Beitrages.

Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.
 
§5 Datenerhebung und -verarbeitung von Dritten
 
Der Verein erhebt Daten von anderen Personen als Vereinsmitgliedern (Lieferanten, Teilnehmer an Veranstaltungen, Nutzer der Vereinsbibliothek, Spender und Sponsoren, Einsteller und Vertragspartnern für Bandenwerbung) soweit dies für berechtigte Interessen des Vereins erforderlich ist.
 
Bei Lieferanten, Nutzern der Vereinsbibliothek, Spender und Sponsoren, Einstellern und Vertragspartnern für Bandenwerbung beschränkt sich die Datenerhebung auf Vor- und Zuname und Adressdaten.
 
Im Falle der Teilnehmer an Veranstaltungen erhebt der Verein notwendige und freiwillige Daten analog §3 mit Ausnahme der Daten d) und g) bis h) sowie die Vereinszugehörigkeit und Leistungsergebnisse der Veranstaltung.
 
Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.
 
§6 Verwendung der Daten und Empfänger der Datenerhebung
 
Der Verein erhebt und verwendet die Daten ausschließlich für den Zweck der Verfolgung eigener Vereinsziele und zur Mitgliederbetreuung und -verwaltung.
 
Der Verein nutzt die Daten seiner Vereinsmitglieder nur für Spendenaufrufe/ Werbung zur Erreichung der eigenen Ziele des Vereins und nur sofern keine Interessen oder Grundrechte/ Grundfreiheiten der betroffenen Person überwiegen. Sollten derartige Belange vorhanden sein, können diese schriftlich der verantwortlichen Stelle gegenüber erklärt werden.
 
Eine Datenübermittlung an Dritte erfolgt nicht, mit Ausnahme der folgenden Übermittlungen:
 
a) Zum Zwecke der Wahrnehmung satzungsmäßiger Mitgliederrechte (z.B. Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung) kann es erforderlich sein, die Kontaktdaten (Name, postalische Anschrift) aller Vereinsmitglieder an den Initiator herauszugeben. Hierbei muss dieser jedoch versichern, die übermittelten Daten ausschließlich für den Zweck der Beantragung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung zu nutzen. Anstelle der Herausgabe der Kontaktdaten favorisiert der Verein die Veröffentlichung des Antrages über Vereinsmedien durch den Verein selbst.
 
b) Die Offenbarung personenbezogener Daten in Aushängen, Vereinspublikationen, Presse und sonstigen Massenmedien beschränkt sich auf die Angabe von Vor- und Zuname, sowie Vereinszugehörigkeit und Leistungsergebnisse. Soweit für die Wertung relevant, werden zusätzlich Geschlecht und Jahrgang der betroffenen Person bekanntgegeben. Die Veröffentlichung von Einzelfotos erfolgt nur, soweit die betroffene Person dem ausdrücklich zustimmt. Das Einverständnis kann jederzeit , ohne nachteilige Folgen, mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Sofern besondere Interessen oder Grundrechte/Grundfreiheiten der betroffenen Person überwiegen, können diese schriftlich der verantwortlichen Stelle gegenüber erklärt werden.
 
c) Der Verein ist Mitglied bei Dachorganisationen. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge an diese richten sich nach der Anzahl der Vereinsmitglieder. Hierfür sind regelmäßig Mitgliederzahlen gegliedert nach Altersstufen und Geschlecht an die Dachorganisationen zu melden. Sollten diese zu Kontrollzwecken die Vorlage von Namenslisten verlangen, ist der Verein berechtigt, diese zu übermitteln. Eine Herausgabe erfolgt nur gegen Bestätigung, dass die übermittelten Daten nur für diesen Kontrollzweck verwendet werden.
 
d) Der Verein ist als Mitglied des Landessportverband Schleswig-Holstein e.V. sportversichert. Der Verein hat ein berechtigtes Interesse daran, die für die Begründung des Versicherungsverhältnisses erforderlichen Daten seiner Vereinsmitglieder dem Landessportverband Schleswig-Holstein e.V. zuzuleiten, es sei denn, das Mitglied hat ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse, dass dies unterbleibt.
 
e) Der Verein erhält freiwillige finanzielle Leistungen durch die Gemeinde Harrislee, deren Höhe von der Mitgliederzahl oder der Anzahl bestimmter Mitglieder abhängt. Hierfür sind regelmäßig Mitgliederzahlen gegliedert nach Altersstufen und Geschlecht an die Gemeinde Harrislee zu melden. Sollte diese zu Kontrollzwecken die Vorlage von Namenslisten verlangen, ist der Verein berechtigt, diese zu übermitteln.
 
f) Der Verein erhebt Daten über die Nutzung der Reithalle und des Außengeländes „Am Sachsenheimweg“. Zweck der Verarbeitung ist die Erhebung über die Frequentierung der Reithalle sowie der Prüfung, ob der Hallennutzer zur Nutzung berechtigt ist. Erhoben werden folgende Daten: Tag und Uhrzeit der Hallennutzung sowie Vor- und Zuname des Hallennutzers. Diese Daten sind öffentlich zugänglich. Die Erhebung ist zur Wahrung berechtigter Interessen des Vereins erforderlich.
 
g) Der Verein erhebt Daten über Personen, die sich Medien der vereinsinternen Bibliothek ausleihen, um die Rückgabe zu überwachen. Erhoben werden dabei folgende Daten: Vor- und Zuname sowie Datum der Ausleihung und Rückgabe. Diese Daten sind öffentlich zugänglich. Die Erhebung ist zur Wahrung berechtigter Interessen des Vereins erforderlich.
 
h) Der Verein meldet Daten von Teilnehmern an Veranstaltungen an folgende Verbände, soweit dies  erforderlich ist:
1. Pferdesportverband Schleswig-Holstein e.V.
2. Deutsche reiterliche Vereinigung e.V. (FN)
Gemeldet werden folgende Daten der Teilnehmer: Vor- und Zuname, Anschrift, Geb.datum, Vereinszugehörigkeit und Leistungsbewertung.
 
i) Im Rahmen sportlicher Veranstaltungen erhalten Dritte (freiwillige Helfer; Richter, etc.) Informationen zu personenbezogenen Daten. Von den Dritten wird eine Verpflichtungserklärung eingeholt, dass diese Daten ausschließlich für den Erhebungszweck verwendet werden dürfen.
    
j) Im Internet (Homepage und soziale Netzwerke) wird von Funktionsträgern der Vor- und Zuname veröffentlicht. Weitergehende personenbezogene Daten der Funktionsträger werden nur mit ausdrücklicher Genehmigung im Internet veröffentlicht. Das Einverständnis kann jederzeit , ohne nachteilige Folgen, mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Bei Teilnahme von Vereinsmitgliedern an öffentlichen Veranstaltungen werden die Namen der Teilnehmer und deren Ergebnisse bekanntgegeben. Soweit für die Wertung relevant, werden zusätzlich Geschlecht und Jahrgang des Mitglieds bekanntgegeben. Die Veröffentlichung von Einzelfotos erfolgt nur, soweit das Vereinsmitglied dem ausdrücklich zustimmt. Das Einverständnis kann jederzeit , ohne nachteilige Folgen, mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Gruppenfotos von Veranstaltungen können auch ohne gesonderte Einwilligung veröffentlicht werden unter Bezugnahme auf die Ausnahmetatbestände gem. §23 KUG. Berechtigte Interessen der abgebildeten Personen werden hierbei berücksichtigt.

k) Krankenversicherungen sind grundsätzlich berechtigt zu erfahren, gegen wen und in welchem Umfang ihnen ein Regressanspruch wegen der Verletzung einer Person, an die sie deswegen Leistungen erbracht haben, durch ein Vereinsmitglied zusteht. Der Verein darf diese Anfragen beantworten. Die Beantwortung bezieht sich grundsätzlich auf die Auskunft über den Namen des Schädigers. Sollte dies nicht ausreichend sein, können auch weitere Angaben zum Schadenshergang erfolgen. Um die schutzwürdigen Belange des Betroffenen angemessen berücksichtigen zu können, wird dieser vor Übermittlung der Daten angehört. Vergleichbares gilt, wenn ein Arbeitgeber eines Vereinsmitglieds beim Verein in Erfahrung bringen will, ob sein Arbeitnehmer an einer Vereinsveranstaltung teilgenommen hat, obwohl dieser krankheitsbedingt nicht zur Arbeit erschienen ist.

§7 Kreis der Zugriffsberechtigten auf Daten

Die Mitglieder des Vorstandes erhalten grundsätzlich Vollzugriff auf die persönlichen Daten. Einschränkungen hierzu werden im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten als Verantwortlicher gem. Art. 30 Abs. 1 DSGVO geregelt.
 
§8 Löschung und Sperrung personenbezogener Daten
 
Wir verarbeiten und speichern personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist. Entfällt der Speicherungszweck (z.B. Austritt oder Tod) werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht. Personenbezogene Daten, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen (10 Jahre nach Ablauf des Jahres in dem der Jahresabschluss festgestellt wurde) durch den Vorstand aufbewahrt. Sie werden gesperrt. 
 
§9 Rechte der Vereinsmitglieder
 
Das Mitglied hat das Recht auf Auskunft des Vereins über seine gespeicherten Daten sowie auf deren Berichtigung und Löschung (sofern nicht Art. 6, Abs. 1, lit b) oder lit. f) DSGVO betroffen ist). Dieses bezieht sich auch auf eine Einschränkung der Datenverarbeitung oder ein Widerspruch gegen eine Datenübermittlung. Eine entsprechende Anfrage ist per Textform an den Vorstand zu stellen. 
Glaubt ein Vereinsmitglied, dass die Verarbeitung seiner Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder seine datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, kann sich das Vereinsmitglied bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren.
 
§10 Widerspruchs- und Widerrufsrecht
 
Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsbegehren sowie der Widerruf bzw. der Widerspruch bezüglich der weitergehenden Nutzung der Daten eventuell an uns erteilter Einwilligungen können an folgende Kontaktdaten erklärt werden: Kirstin Rücker-Greve, Sonnenpark 10, 24955 Harrislee.
 
Vorstehende Datenschutzordnung wurde durch den Vorstand der Reitsportgemeinschaft Harrislee e.V. am 05.07.2018 beschlossen und ist mit Veröffentlichung in Kraft getreten.

Unsere Datenschutzverordnung zum Download
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