Hallen- und Bahnregeln
Unsere Reithallenordnung

Benutzung der Reithalle
  • Die Benutzung des Vereinsgeländes und der Reithalle ist nur den „aktiv“ gemeldeten Vereinsmitgliedern der RSG Harrislee e.V. gestattet.
  • Das Betreten und Benutzen der Reitanlage geschieht auf eigene Gefahr.
  • Eltern haften für ihre Kinder.
Sicherheit 
  • Wer auf dem Vereinsgelände auf dem Pferd sitzt, trägt eine Reitkappe!
Für ALLE Reiter gilt: das Tragen eines Reithelmes beim Sitzen auf dem Pferd ist bei uns Pflicht!  
Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Verwarnung / einem Verweis vom Vereinsgelände rechnen! 
 
Es gelten die üblichen Bahnregeln wie zum Beispiel:  
  • Tür frei 
Vor Betreten (Verlassen) der Reitbahn ist generell "Tür frei" zu rufen. Erst nach Aufforderung die "Tür ist frei" darf die Halle betreten werden. Pferde sind an der Hand in die Bahn zu führen. Das Aufsitzen erfolgt auf der Mittellinie, möglichst nicht bei „X“. 
  • Halten oder Schritt reiten 
Zum Halten oder Schritt reiten auf den 2. oder 3. Hufschlag wechseln. Der Hufschlag ist stets für Trab- und Galoppreiten freizumachen; hierbei ist ein Abstand von 2,5 m (3 m im Schritt) einzuhalten. 
  • Vorfahrt 
Der Reiter, der sich auf der linken Hand befindet, hat Vorfahrt. Ganze Bahn hat Vorrang vor Zirkel und Wechsellinie. 
Der Reitschüler des Ausbilders hat Hufschlagrecht (der Reitlehrer sagt an, auf welcher Hand geritten werden darf!) 
  • Longieren und Führen von Pferden 
Longieren und Führen von Pferden ist nur erlaubt, wenn nicht geritten wird oder wenn die Reitenden ausdrücklich nichts dagegen haben. Bitte vorrangig den Außenplatz benutzen. Longieren ist bei mehr als zwei Reitern in der jeweiligen Reitbahn unzulässig. Zu Zeiten des Reitunterrichtes (und Voltigierunterrichtes) darf grundsätzlich nicht longiert werden (siehe Wochenplan). 
  • Aufbauen von Sprüngen/Hindernissen/Stangen 
Das Aufbauen von Sprüngen, Auslegen von Stangen oder sonstigen Hindernissen ist nur erlaubt, solange sich nicht mehr als 2 Reiter in der Halle aufhalten und diese ausdrücklich nichts dagegen haben! Ist ein Reiter nicht einverstanden, so müssen die Hindernisse wieder weggeräumt werden.  
  • Mehrere Personen/Reiter in der Halle 
Wird die Halle von mehreren Reitern genutzt, kann jeder um das Reiten auf einer Hand bitten. In der Halle dürfen sich Fußgänger nur zur Hallenpflege oder als Trainer aufhalten.  
  • Weitere Sicherheitsvorschriften 
Es sollen keine längeren Gespräche über die Bande hinweg geführt werden.  
Es soll nicht nebeneinander geritten werden.  
Alle sollen sich um ruhiges Verhalten bemühen und unnötigen Lärm vermeiden.  
  • Ordnungsdienst  
Ordnungsdienst in der Reitbahn hat der Reitlehrer bzw. der am meisten erfahrene Reiter, wenn kein Reitlehrer anwesend ist. Er ist berechtigt, ggf. Reiter auf unkorrektes Verhalten hinzuweisen. Bei Nichteinhaltung der Reitbahnordnung kann der Reitlehrer bzw. der am meisten erfahrene Reiter die betroffene Person aus der Halle oder von den Plätzen verweisen.  
  
Der Vorstand überwacht die Einhaltung der Hallenordnung. Bei Zuwiderhandlung gegen die Reithallenordnung und die allgemeinen Sicherheitsvorschriften behält sich der Verein das Recht vor, Verwarnungen auszusprechen. Wiederholte Verwarnungen führen zum Ausschluss des Mitgliedes. 

Sauberkeit und Hallen(boden)pflege 
  • Pferdeäpfel sind sofort zu entfernen. 
  • Vorraum und Außenbereich sind sauber zu hinterlassen. 
  • Schaufel, Besen und Harken sind an den vorgesehenen Platz zurückzustellen. 
  • Die Mistkarre ist regelmäßig zu leeren. 
  • Toilette und Reiterstübchen sind sorgsam zu behandeln und sauber zu halten. 
  • Mitgebrachte Gegenstände und Abfälle sind selbständig zu entsorgen. 
  • Nach dem Longieren (gerne auch nach dem Reiten) ist der Reithallenboden zu harken.   
Rauchen 
  • Das Rauchen in der Reithalle ist untersagt! 
Hindernisse wegräumen 
  • Hindernisse sind nach Gebrauch wegzuräumen. 
  • Sie sind ordnungsgemäß im Vorraum zu lagern. 
Frei laufen lassen der Pferde
  • ist in der Reithalle und auf allen Plätzen für kontrollierte Freiarbeit erlaubt
    (nur dann, wenn sich kein weiteres Pferd in der Halle/auf dem Platz aufhält).
  • Pferde in der Reithalle wälzen lassen ist nicht erlaubt.
Schäden 
  • Bei entstandenen Schäden an der Reitanlage, Hindernissen, Bande usw. ist der Vorstand der RSG-Harrislee e.V. sofort zu verständigen. 
Die Nutzung des Außenspringplatzes 
Sprünge auf dem Außenplatz bleiben aufgebaut, damit sie nicht durch Bodenfeuchtigkeit verrotten; alle Stangen sind nach dem Benutzen des Platzes aus diesem Grund hoch zu legen! 
 
Der Vorstand der RSG Harrislee e.V. wünscht (und erwartet!), dass sich ALLE an diese Reithallenordnung halten und einen sportlich fairen Umgang 
miteinander praktizieren! Außerdem sollten wir alle sehr daran interessiert sein, unsere schöne Reitanlage in Ordnung zu halten! 
 
Euer Vorstand der RSG Harrislee e.V. 

Reithallenordnung der RSG Harrislee
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